CDU-Kreisverband Prignitz

Potsdamer Verfassungsrichter verhandeln über Kürzungen - Streit um freie Schulen geht vor Gericht

Pressebericht der Märkischen Allgemeinen

Fast jedes zehnte Kind in Brandenburg besucht eine freie Schule, doch die staatlichen Zuschüsse sollen bis 2015 stark herunterzufahren gefahren werden. 170 freie Schulen im Land warten nun gebannt auf Freitag, wenn Potsdamer Verfassungsrichter über die Klage von 31 Oppositionsabgeordneten entscheiden.

In der Waldorfschule in Cottbus müssen die Eltern inzwischen für sämtliche Lehrmittel ihrer Kinder selbst aufkommen, sagt Tilo Steinbach. Einige freie Schulen hätten die Elternbeiträge und die Klassenfrequenz erhöht, um die Kürzungen durch das Land zu kompensieren. "Aber es gibt Grenzen", sagt der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Brandenburg. Er hofft, dass das Landesverfassungsgericht diese Grenzen dem Bildungsministerium morgen aufzeigt.

Die 170 freien Schulen im Land warten gebannt darauf, wie die Potsdamer Richter ihren Fall bewerten: 2011 hatte die rot-rote Landesregierung beschlossen, die Zuschüsse für Schulen in privater Trägerschaft herunterzufahren. Bis 2015 bekommen diese insgesamt rund 43 Millionen Euro weniger. Aus Protest campten Eltern wochenlang vor dem damaligen Landtagsgebäude auf dem Potsdamer Brauhausberg. Tausende Schüler demonstrierten vor dem Parlament. Zumindest die Opposition der alten Legislatur hat das beeindruckt: CDU, FDP und Grüne haben gegen die Rotstiftpolitik von SPD und Linken eine Normenkontrollklage eingereicht, über die morgen erstmals verhandelt, aber vermutlich noch nicht geurteilt wird. Auch Schulträger brachten eine Verfassungsbeschwerde ein, aber der Antrag der Fraktionen hat Vorrang.

Insgesamt 31 Abgeordnete, die nun teils gar nicht mehr im Landtag sitzen, kämpfen vor Gericht für die Bildungsvielfalt und -freiheit in Brandenburg. Denn wenn den freien Schulen weiter der staatliche Geldhahn zugedreht wird, so die Befürchtung, müssen einige schließen. Oder Eltern könnten sich die Alternative zur staatlichen Schule nicht mehr leisten.

"Die Kürzungen sind ungerecht und im höchsten Maße unsozial", erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Gordon Hoffmann. Die freien Schulen und damit auch die klagenden Abgeordneten berufen sich darauf, dass die Privatschulen keine Eliteschmieden für Gutbetuchte seien, sondern im ländlichen Raum oft die einzige Bildungseinrichtung in Wohnortnähe darstellten. "Sie springen dort ein, wo der Staat sich zurückzieht", sagt Marie Luise von Halem, Bildungspolitikerin der Grünen. So in Wallmow, einem Uckermark-Dorf mit 300 Einwohnern. Dort hat eine Elterninitiative eine Schule gegründet und den Ort belebt. "Dass das Land den freien Schulen Knüppel zwischen die Beine wirft, ist eine Missachtung des bürgerlichen Engagements", beklagt von Halem.

Die Abgeordneten hoffen nun auf die Vorbildwirkung von Sachsen und Thüringen. Dort erklärten die Richter die staatliche Zuschusspraxis für verfassungswidrig. Doch 1:1 übertragen lassen sich die Beispiele der anderen Länder nicht. Brandenburg hat seine Schulfinanzierung umgestellt und berechnet die Zuwendungen nun nach einer neuen, komplizierten Formel. Diese sei gerecht und böte den Schulen noch immer eine auskömmliche Finanzierung, betont das Bildungsministerium. "Das Grundrecht der Privatschulfreiheit ist aus unserer Sicht damit nicht gefährdet", betont Sprecher Stephan Breiding.

Von einem "Systemwechsel" bei der Finanzierung, nicht aber von Kürzungen hatte auch Verfassungsgerichtspräsident Jes Möller gesprochen. Daraufhin stellten die Oppositionsfraktionen einen Befangenheitsantrag gegen ihn. Der wurde abgelehnt. Als schlechtes Omen für die Verhandlung sehen die freien Schulen das nicht. (Von Marion Kaufmann)