CDU-Kreisverband Prignitz

Kommunen aus Ostprignitz-Ruppin und der Prignitz haben Aussicht auf Fördermittel für Schulen

Die Verteilung der Bundesmittel beim Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Schulinfrastruktur steht fest. Danach haben viele Kommunen aus Ostprignitz-Ruppin und der Prignitz Aussicht auf Fördermittel für Schulen. Der Bundestagsabgeordnete und die Landtagsabgeordneten für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke, Dr. Jan Redmann und Gordon Hoffmann begrüßen die Ankündigung und informieren über die ausgewählten Kommunen in der Region. Demnach soll es nach dem Entwurf folgende Zuwendungen geben:
 
Ostprignitz-Ruppin
Landkreis OPR 2.667.624 €
Amt Lindow (Mark) 164.113 €
Stadt Lindow (Mark) 107.666 €
Neuruppin 4.324.436 €
Wittstock/Dosse 1.302.453 €
Wusterhausen 269.689 €
 
Prignitz
Landkreis Prignitz 4.329.663 €
Groß Pankow 187.109 €
Gumtow 121.255 €
Wittenberge 694.083 €
Schulverband Lenzen (Elbe) 153.660 €
 
Der Bundestagsabgeordnete Sebastian Steineke hebt vor allem das erneute Engagement des Bundes hervor. „Der Bund setzt mit dem Gesetz seine kommunalfreundliche Politik fort. Insbesondere für unsere Kommunen ist dies ein wichtiger Baustein, da sich das Land an vielen Stellen nicht verantwortlich fühlt und nicht genügend Mittel bereitstellt. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen bewusst,“ so Steineke. Die Landtagsabgeordneten Jan Redmann und Gordon Hoffmann begrüßen die Förderung ebenfalls: „Wir haben in vielen Kommunen noch erheblichen Nachholbedarf, was den Zustand und die Ausstattung der Schulgebäude angeht. Daher ist es wichtig, dass der Bund den finanzschwachen Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zur Daseinsvorsorge zur Seite springt. Auf die Landesregierung ist hier kein Verlass.“
Hintergrund: Der Bund hat ein weiteres 3,5 Mrd. Euro umfassendes Kommunalförderpaket „Schulinfrastruktur“ für finanzschwache Kommunen aufgelegt, von dem das Land Brandenburg 102 Mio. Euro erhält. Für das Kriterium „finanzschwach“ hat die Landesregierung überdurchschnittliche Schlüsselzuweisungen und eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote definiert. Die Verteilung der Mittel erfolgt über die Schüleranzahl. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 10 Prozent. Landesmittel werden dafür nicht bereitgestellt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Sanierung, dem Umbau und der Erweiterung von Schulgebäuden.